17. August
Da die Inzidenz im Landkreis über 20 ist, benötigst du aktuell einen Covid-19-Test oder eine Geimpft- oder Genesenen-Bescheinigung bei Anreise. Den Test kannst du auch vor unseren Augen selbst machen. Einige Test-Kits haben wir da.
6. Juli
Die aktuelle Inzidenz im Landkreis Oberhavel liegt derzeit stabil unter 20. Deshalb benötigst du derzeit weder einen Covid-19-Test, noch eine Geimpft- oder Genesenen-Bescheinigung. Die Inzidenz im Land Brandenburg und im Landkreis Oberhavel findest Du hier.
14. Juni
Das benötigst du aktuell bei uns bei der Anreise:
- Covid-19-Test, der maximal 24 Std. alt oder Geimpft-Bescheinigung oder Genesen-Bescheinigung. Den Test kannst du auch vor unseren Augen bei der Anreise selbst machen.
26. Mai
Ab dem 3. Juni dürfen die Sanitäranlagen auf brandenburgischen Campingplätzen und in brandenburgischen Häfen öffnen. > Pressemitteilung der Landesregierung Brandenburg.
Ab dem 4. Juni lassen die Mecklenburger auswärtige Gäste ins Land. > Meldung des NDR aus Mecklenburg – Vorpommern. Dann dürfen unsere Gäste nicht nur auf brandenburgischen Gewässern fahren, sonder auch wieder durch mecklenburgische Gewässer schippern.
11. Mai
Ab dem 21. Mai geht es wieder los. Dann dürfen unsere Gäste mit dem freecamper unterwegs sein. Das ist möglich, weil im Landkreis Oberhavel (hier liegt unsere Mietbasis) die 7-Tage-Inzidenz konstant unter der wichtigen Marke von 100 liegt und seit dem 7. Mai die sog. Bundes-Notbremse außer Kraft ist. Die Vermietung ist uns jedoch nur dann erlaubt, wenn die Inzidenz weiter stabil unter 100 bleibt. > Aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oberhavel
Als Gast beim freecamper musst du entweder vollständig gegen Covid 19 geimpft oder genesen sein, oder du bringst einen negativen Test mit, der maximal 24 Stunden alt sein darf.
Die Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal. Wenn du keinen Test mitbringst, findest du hier > Testzentren.
Du darfst dann mit beliebig vielen Personen aus zwei Haushalten anreisen. Mit deinem Mobil solltest du autark sein. Gemeinschaftlich genutzte Sanitäreinrichtungen (Toiletten und Duschen) dürfen auf Campingplätzen und in Häfen vorerst noch nicht öffnen.
Steigt die Inzidenz hingegen über 100, greift die Bundes-Notbremse und eine Vermietung wäre damit nicht mehr möglich.
> Pressemitteilung: Kabinett beschließt schrittweise Lockerung der Corona-Regeln
3. Mai
Die aktuelle Corona-Verordnung, die vieles untersagt, so auch eine Fahrt mit dem freecamper, gilt bis voraussichtlich 16. Mai.
19. April
Bis zum 3. Mai sind keine Fahrten mit dem freecamper möglich. Die vorhergehende brandenburgische Verordnung wird verlängert und verschärft. Brandenburg ist deshalb maßgebend, weil in diesem Bundesland die freecamper-Mietbasis liegt. Wir gucken also zuallererst auf diese Verordnung.
23. März
Bund und Länder beschließen eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April. Reisen – selbst im eigenen Bundesland – sind bis dahin nicht möglich, Touren mit dem freecamper® ebenfalls nicht. Gäste mit einem bereits bestehenden Mietvertrag und Miebeginn bis einschließlich 18. April können kostenlos umbuchen. Dafür bietet freecamper® Termine bis Ende November an.
4. März.
Bei den Bund – Länder – Beratungen ist gestern eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen worden. Auf ndr.de heißt es: „Noch keine Entscheidung gab es zum Tourismus, der auf einen Neustart zu Ostern hofft.[…] Auf der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 22. März solle erneut darüber beraten und entschieden werden, ob wenigstens Reisen im eigenen Bundesland möglich sind.“
3. März.
Aktuell nehmen wir Buchungen für die gesamte Saison an, die bei uns am 26. März beginnt. Ob wir dann bereits vermieten dürfen, das wissen wir nicht. Wer gebucht hat oder noch buchen möchte, der kann das ohne Risiko tun:
Wenn der Gesetzgeber die Fahrt mit dem freecamper® verbietet, kannst du deinen gebuchten Termin kostenfrei umbuchen. Dafür bieten wir in diesem Jahr erstmalig Reisetermine auch noch im November an, denn wir rechnen mit extrem hoher Nachfrage. Und zwar deshalb, weil wir in den vergangenen Jahren oft noch gutes und warmes Wetter hatten, und weil wir wegen des riesigen Buchungsandrangs in diesem Jahr vermutlich bis Oktober nicht alle Buchungswünsche erfüllen können. Eine Umbuchung ist aber auch ins nächste Jahr möglich. Wenn du nicht umbuchen möchtest, erstatten wir dir dein Geld.
Das Risiko, an Covid 19 zu erkranken oder in Quarantäne zu kommen, kannst du hier als Covid-19-Zusatzschutz zur Reiserücktrittversicherung der ERGO zubuchen.
24. Februar 2021.
Das brandenburgische Landeskabinett hat einen Stufenplan & Grundsätze für Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg vorgestellt. Wir sehen die freecamper® bei Stufe 2: „Outdoor Freizeitangebote“ bzw. Stufe 3: „Camping“.