„Nach erneuter Begutachtung durch die Bundesanstalt für Wasserbau im November 2017 wird die Schleuse Kannenburg, Eingangsschleuse der Templiner Gewässer, aufgrund irreparabler Schäden an den Holzspundwänden der Schleusenkammer mit sofortiger Wirkung gesperrt. Eine ausreichende Standsicherheit kann nicht mehr nachgewiesen werden. Durch ein unvorhersehbares, spontanes Versagen können in der Schleuse befindliche Boote akut gefährdet werden. Somit ist ein sicherer Weiterbetrieb in der kommenden Sportbootsaison nicht mehr gegeben. Es besteht Betretungsverbot.“
Auszug aus der Pressemitteilung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Eberswalde vom 21.12.2017
> Pressemitteilung des WSA Eberswalde (PDF)
> Schifffahrtspolizeiliche Anordnung (PDF)