Charterbescheinigung 3.6.1

Arbeits – Gemeinschaft erarbeitet Alternative zur bisherigen Charterschein – Praxis. Dazu trafen sich am 30. Juni in Neuruppin bereits zum dritten Mal Unternehmer sowie je ein Vertreter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Ost und der Wasserschutzpolizei Brandenburg unter Moderation der IHK Potsdam.
Die im Jahr 2004 eingeführte Charterbescheinigung ermöglicht es, auf ausgewählten Wasserstraßen ohne Sportbootführerschein mit bis zu 15 m langen, bis zu 12 km/h schnellen Sportbooten und mit bis zu 12 Personen auf ca. 900 km Wasserstraßen zwischen Elbe und Oder unterwegs zu sein, darunter als weitaus größtes Gebiet die Mecklenburgische Seenplatte. Damit werden Vermieter von Sportbooten in die Lage versetzt, ihre Boote an Gäste zu vermieten, die keinen Sportbootführerschein Binnen haben. Dazu müssen die Mieter laut Verordnung eine mindestens dreistündige Einweisung beim Vermieter absolvieren.
„Die Einweisung erweist sich zunehmend als schwierig, da unsere „Fahrschüler“ oft bereits nach Vermittlung des theoretischen Wissens nicht weiter aufnahmefähig sind“, so Markus Frielinghaus, CEO bei der freecamper® boot & camping GmbH in Vipperow und Mitinitiator der Arbeitsgemeinschaft. „Für den entscheidenden, besonders sicherheitsrelevanten Teil der Einweisung, nämlich das anschließende Fahrtraining, fehlt dann oft die Konzentration. Das wollen wir ändern, indem wir ausgewählte Inhalte bereits im Vorfeld der Bootsreise vermitteln.“
Freecamper, BunBo und einige andere Vermieter testen bereits jetzt Verfahren, um „stressfrei“ dem Mieter Informationen, wie zum Beispiel zum Sportboot, zu Gewässern oder Verkehrsvorschriften, schon vor Antritt der Fahrt an die Hand zu geben und somit seine volle Aufmerksamkeit für die praktischen Übungen zu erhalten. David Setzermann, Prokurist beim Hausboot-Vermieter BunBo: „Erste Ergebnisse unserer Gästebefragungen sind ermutigend. Unsere Unterlagen und das Fahrtraining werden von den Gästen überwiegend „gut“ bis „sehr gut“ bewertet.“
Interner Link: freecamper-Fahren ohne FührerscheinDie Vermieter verschicken vorab schriftliche Informationen, z.B. über Verkehrsvorschriften und Fahrwasserkennzeichen, oder stellen Videos zur Verfügung, mit denen Knoten, Schleusen und Boote kennengelernt werden. Vor Ort wird der Stand der Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft. Die Vermieter versprechen sich dadurch, die Qualität der Einweisung zu verbessern und vor Ort Zeit bei der Einweisung zu sparen. Frielinghaus: „Wir machen so aus den drei Stunden vielleicht sechs, weil sich unsere Gäste vorab viel ausführlicher und wiederholt mit den Inhalten beschäftigen können, das wäre vor Ort gar nicht möglich. Die Gäste haben bei uns dann den Kopf für das wichtige Fahrtraining frei!“
Rainer Pohl, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Es geht darum, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser durch eine den Anforderungen an die Teilnahme am Schiffsverkehr noch besser gerecht werdende Einweisung der Mieter von Sportbooten zu erhöhen. Daran sind auch Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und Wasserschutzpolizei interessiert und werden ihre Mitarbeit in der Arbeitsgruppe fortsetzen.“ Im Ergebnis soll dem Verordnungsgeber eine Alternative zur bisherigen Praxis der Einweisungen angeboten werden, um die Erfolgsgeschichte „Vermietung von Sportbooten“ mit der nötigen Sicherheit und Effizienz für Unternehmer und Verkehrsteilnehmer fortzusetzen.

Charterbescheinigung 3.6.1
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